„Chancen geben, Chancen nutzen“

"Chancen geben, Chancen nutzen"


Unter diesem Motto möchten Essener Institutionen für die Ausbildungsduldung werben. Ein gemeinsam veröffentlichter Leitfaden zeigt Betrieben und Jugendlichen mit Duldungsstatus Voraussetzungen auf und stellt die Ansprechpartner für unterschiedliche Fragen vor. So soll der Weg zur Ausbildungsduldung vereinfacht werden.


Essen, 21.06.2018.

Die sogenannte „3+2-Regelung“ im Integrationsgesetz ermöglicht abgelehnten Asylsuchenden und geduldeten ausländischen Staatsbürgern eine Duldung für die Dauer einer Berufsausbildung. Auf diese Weise werden den Menschen mit Duldungsstatus eine Bleibeperspektive und den Ausbildungsbetriebe rechtliche Planungssicherheit geboten.


Die Arbeitsgruppe „Ausbildungschancen für Geflüchtete und Geduldete“, bestehend aus der Agentur für Arbeit Essen, der Ausländerbehörde der Stadt Essen, dem Jobcenter Essen, ProAsyl/ dem Flüchtlingsrat Essen e.V und der KAUSA Servicestelle Essen in Trägerschaft des Zentrums für Türkeistudien und Integrationsforschung, hat einen kurzen Leitfaden für Betriebe und Menschen, die von dieser Regelung profitieren können, veröffentlicht, um die Voraussetzungen der Regelung und Ansprechpartner für konkrete Fragen vorzustellen. Als Unternehmervertreter unterstützt die Kreisstelle Essen der Ärztekammer Nordrhein die Arbeitsgruppe beratend. Die Druckkosten des Flyers trägt die Talentmetropole Ruhr.


ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen e.V. übernimmt im Rahmen der Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren die rechtliche Beratung von Geduldeten zum Thema Ausbildungsduldung und Aufenthaltserlaubnis. Die Berater prüfen die rechtlichen Voraussetzungen mit Blick auf die Gesetzes- und Erlasslage in NRW und vermitteln bei Problemen mit der Ausländerbehörde vorab. „Wir sind erfreut, dass durch den neuen Erlass zur Ausbildungsduldung in NRW einige Verbesserungen beschlossen wurden, zum Beispiel auch bei Einstiegsqualifizierungen und Helferausbildungen. Dies ist ein deutliches Bekenntnis der Landesregierung zu den Chancen der Ausbildungsduldung für Geduldete und für Ausbildungsbetriebe.“ sagte Kathrin Richter, Vorstandsvorsitzende von ProAsyl/Flüchtlingsrat Essen. Es sei ebenfalls sehr erfreulich, dass so viele verschiedene Akteure in Essen Interesse an der Ausbildungsduldung zeigen und zusammenarbeiten.


Die Essener Ausländerbehörde hat zwei Mitarbeiterinnen als direkt erreichbare Ansprechpersonen für Betroffene und Betriebe benannt, um eine schnelle Bearbeitung und Erteilung der Duldungen zu gewährleisten. „Wir unterstützen das Bemühen um einen erfolgreichen Start in das Berufsleben mit einer bevorzugten Antragsbearbeitung und schnellen Duldungserteilung. Damit sollen die jungen Erwachsenen ermutigt werden, sich in das Erwerbsleben zu integrieren, auch wenn der derzeitige ausländerrechtliche Status nicht positiv ist. Wie in allen ausländerrechtlichen Stadien gilt: Integration lohnt sich. Immer!“ sagte Hans-Joachim Lütke-Glanemann, Leiter der Ausländerbehörde Essen.


Die Agentur für Arbeit unterstützt das Vorhaben sowohl mit dem dort angesiedelten IntegrationPoint als auch mit dem Arbeitgeberservice. Stephanie Herrmann, Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Essen, sieht die Chancen, die sich für geflüchtete Menschen und die Unternehmen in Essen ergeben: „Die Möglichkeit der erweiterten Duldung im Bereich der Ausbildung ist eine Chance für geflüchtete Jugendliche und gibt den Betrieben Sicherheit. Der IntegrationPoint der Agentur für Arbeit kennt die Jugendlichen, die dabei für eine Ausbildung in Betracht kommen, und der Arbeitgeberservice unterstützt die Ausbildungsbetriebe, damit die Ausbildungsduldung auch ein Erfolgsmodell für alle Beteiligten wird.“

Das JobCenter Essen, Partner der Arbeitsagentur im IntegrationPoint, steht mit seinem JobService als Ansprechpartner für Betriebe zur Verfügung, die auf der Suche nach motivierten Auszubildenden sind. „Neue motivierte Mitarbeiter sind immer ein Gewinn für Betriebe und gleichzeitig wird die gesellschaftliche Integration der Menschen bestärkt. Der JobService Essen unterstützt gerne das Projekt.“ sagte Bodo Kalveram, Leiter des JobService Essen.


„Bei vielen Jugendlichen gehen Talente verloren. Das müssen wir dringend ändern. Die Ausbildungsduldung eröffnet Geflüchteten und Geduldeten die Chance, eine Berufsausbildung abzuschließen und sich erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren“ erklärte Dr. Britta Schröder, Geschäftsführerin der Stiftung TalentMetropole Ruhr, die Motivation für ihre Unterstützung.

Mit ihrem mehrsprachigen Beratungsangebot (Deutsch, Arabisch, Dari, Farsi, Englisch, Paschtu und Türkisch) steht die KAUSA Servicestelle Essen (KSE) sowohl Jugendlichen mit Duldungsstatus als auch Betrieben rund um das Thema „betriebliche Ausbildung“ mit Rat und Tat zur Seite. „Effektive Kommunikationsstrukturen sind wichtig für die gelungene Ausbildungsintegration von geflüchteten Menschen. Essen gehört diesbezüglich bundesweit zu den Pionieren. Mit unseren Kooperationspartnern konnten wir hier in den letzten drei Jahren zahlreiche Strukturen zur Förderung der Neuzugewanderten entwickeln und vielen Menschen einen beruflichen Einstieg ermöglichen. Nun möchten wir mit einer weiteren modellhaften Kooperation die Zukunftsperspektiven der Menschen mit Duldungsstatus verbessern“ sagte Cem Şentürk, Leiter der KAUSA Servicestelle Essen.


Was bedeutet „3+2-Regelung“?

Die Zahlen 3+2 stehen für eine typische Ausbildungsdauer (3 Jahre) und die Dauer der ersten Aufenthaltsgenehmigung zur Ausübung des erlernten Berufs (2 Jahre), wobei die Ausbildung je nach Berufsfeld 2 bis 3,5 Jahren dauern kann. Nach zweijähriger Beschäftigung wird der Aufenthaltstitel verlängert, sofern die Beschäftigung nicht beendet ist. Außerdem erhalten die Geduldeten sechs Monate Zeit, damit sie nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung eine geeignete Stelle finden können.

Die Arbeitsgruppe „Ausbildungschancen für Geflüchtete und Geduldete“ wird sich künftig regelmäßig treffen, um weitere Bedarfe zur Unterstützung dieses Personenkreises zu eruieren und die gemeinsam entwickelten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen bzw. anzupassen.

Hier geht's zum Flyer zur Ausbildungsduldung
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